Unternehmensgründung

Wenn sich jemand mit dem Gedanken befasst, ein Unternehmen zu gründen, ist es ratsam und notwendig bestimmte Überlegungen anzustellen. Dabei ist es für Gründer hilfreich, wenn sie quasi einen roten Faden zur Verfügung gestellt bekommen, der es ihnen ermöglicht wichtige Überlegungen anzustellen, damit die Unternehmensgründung letztendlich auch erfolgreich sein wird.

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Es beginnt mit der Gründungsidee, im Zuge welcher sich ein Gründer Gedanken darüber macht, wer beispielhaft die Kunden sind, wer die Konkurrenten sind, wer die Partner sein können und wo der geeignete Standort ist.

Die Befassung mit der eigenen Gründerpersönlichkeit soll dem Gründer helfen sich darüber Gedanken zu machen, ob er für seine selbständige Tätigkeit die Voraussetzungen erfüllt.

Die Rechtsformwahl ist mit entsprechenden Konsequenzen betreffend die Haftung und die Besteuerung verbunden, weshalb diese einer kritischen Prüfung zu unterziehen ist.

Eine weitere Überlegung betrifft jene, ob man beabsichtigt Mitarbeiter beschäftigen will, weil damit besondere Verpflichtungen verbunden sind.

Einen Businessplan braucht jeder Neugründer, denn er ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Unternehmensgründung.

Eng mit dem Businessplan verbunden ist die Erstellung eines Finanzplans, welcher die ein- und ausgehenden Zahlungsströme erfasst.

Bei der Wirtschaftskammer ist eine Neugründungsförderungsberatung in Anspruch zu nehmen, mit welcher Begünstigungen für Neugründer verbunden sind.

Der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist bei der Gewerbebehörde anzumelden, wobei zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden wird.

Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist der Sozialversicherung der Selbständigen mitzuteilen. Ab dem Tag der Gewerbeanmeldung ist man in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.

Der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb von einem Monat mitzuteilen. In der Folge erhält der Unternehmer einen Fragebogen der auszufüllen und zu retournieren ist.

Unternehmer sind verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Die Gewinnermittlung kann nach verschiedenen Arten erfolgen und ist die Basis für die Ermittlung der Einkünfte, die wiederum in die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einfließen.

Ein hilfreiches Instrument zur Prüfung des eigenen Geschäftsmodells ist die Business Model Canvas (Geschäftsmodellleinwand) von Osterwalder/Pigneur.

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Finanzplan

Der Finanzplan (als gedankliche Vorwegnahme künftiger Ereignisse) umfasst die Schätzung, Berechnung und Steuerung der eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme, welche durch die geplanten Aktivitäten der Leistungserstellung verursacht sind.

Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter

Die Stellenbeschreibungen dienen dazu zu zeigen, welche Tätigkeiten von den einzelnen Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz ausgeübt werden und welche Spezialisierungen es gibt. Außerdem soll im Rahmen der Personalentwicklung für jeden einzelnen Mitarbeiter ein Plan erstellt werden, der langfristig die persönliche fachliche Entwicklung betrifft und kurzfristig für das nächste Jahr geplante Vorhaben zeigt.

Gewinnermittlung durch Pauschalierung

Pauschalierungen dienen der vereinfachten Ermittlung des Gewinnes/Überschusses oder der Umsatzsteuer oder eines Teiles davon (Betriebsausgaben/Werbungskosten bzw Vorsteuern). Bei einer Vollpauschalierung wird die gesamte Besteuerungsgrundlage in einer vereinfachten Form berechnet. Bei einer Teilpauschalierung werden bestimmte Ausgabengruppen oder bestimmte Vorsteuerbereiche vereinfacht ermittelt.

Vergabe einer Steuernummer

Wenn man nicht schon eine Steuernummer hat (zB aus der Arbeitnehmerveranlagung) erteilt das Finanzamt eine Steuernummer. Diese besteht aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer (zB 12 345/6789). In allen Eingaben an das Finanzamt ist die Steuernummer zur Identifikation zu verwenden. Finanz-Online ist die Internetanbindung des Finanzamts, mit welcher viele Vorteile verbunden sind.

Antrittsbesuch

Im Rahmen des sogenannten Antrittsbesuchs informiert sich das Finanzamt über die Absichten des Betriebsgründers. Es erfolgt eine Betriebsbesichtigung und es werden Fragen zu steuerlichen Anknüpfungspunkten gestellt. Aber nicht nur das Finanzamt kann Fragen stellen, diese Möglichkeit hat auch der Unternehmensgründer.

Fragebogen

Innerhalb von einem Monat ab Eröffnung eines Betriebes muss diese dem zuständigen Finanzamt (Finanzamt in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet) mitgeteilt werden.  Es gibt keine diesbezügliche Formvorschrift, so dass eine formlose Meldung an das Finanzamt genügt. 

Kleinstunternehmer

Gewerbetreibende die nur eine sehr eingeschränkte Tätigkeit ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch immer bestehen. Die Kleinstunternehmerregelung gilt nicht für Gesellschafter.

Betriebsanlagengenehmigung

In manchen Fällen ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Sie ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde dann zu beantragen, wenn vom Betrieb nachteilige Auswirkungen ausgehen können (z. B. Lärm, Schadstoffe, Geruch, Staub, Erschütterungen).

Businessplan als Realitätscheck

Der Businessplan dient als Realitätscheck dahingehend, ob die eigenen getroffenen Annahmen auch von anderen Personen geteilt werden. Durch die Formulierung der angestrebten Ziele und der geplanten Unternehmensentwicklung beschäftigt sich der Gründer selbst intensiv mit dieser Thematik. Dadurch dass diese Überlegung zu Papier gebracht werden, sind sie für Dritte erkennbar und können von diesen auf ihre Umsetzung bzw Erfüllbarkeit hin beurteilt werden.

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