Leseempfehlung zur Unternehmensgründung
Die Leseempfehlung bietet eine themenweise Zusammenfassung, und damit einen schnellen Überblick, über veröffentlichte Artikel.
Wenn sich jemand mit dem Gedanken befasst, ein Unternehmen zu gründen, ist es ratsam und notwendig bestimmte Überlegungen anzustellen. Dabei ist es für Gründer hilfreich, wenn sie quasi einen roten Faden zur Verfügung gestellt bekommen, der es ihnen ermöglicht wichtige Überlegungen anzustellen, damit die Unternehmensgründung letztendlich auch erfolgreich sein wird.
Es beginnt mit der Gründungsidee, im Zuge welcher sich ein Gründer Gedanken darüber macht, wer beispielhaft die Kunden sind, wer die Konkurrenten sind, wer die Partner sein können und wo der geeignete Standort ist.
Die Befassung mit der eigenen Gründerpersönlichkeit soll dem Gründer helfen sich darüber Gedanken zu machen, ob er für seine selbständige Tätigkeit die Voraussetzungen erfüllt.
Die Rechtsformwahl ist mit entsprechenden Konsequenzen betreffend die Haftung und die Besteuerung verbunden, weshalb diese einer kritischen Prüfung zu unterziehen ist.
Eine weitere Überlegung betrifft jene, ob man beabsichtigt Mitarbeiter beschäftigen will, weil damit besondere Verpflichtungen verbunden sind.
Einen Businessplan braucht jeder Neugründer, denn er ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Unternehmensgründung.
Eng mit dem Businessplan verbunden ist die Erstellung eines Finanzplans, welcher die ein- und ausgehenden Zahlungsströme erfasst.
Bei der Wirtschaftskammer ist eine Neugründungsförderungsberatung in Anspruch zu nehmen, mit welcher Begünstigungen für Neugründer verbunden sind.
Der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist bei der Gewerbebehörde anzumelden, wobei zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden wird.
Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist der Sozialversicherung der Selbständigen mitzuteilen. Ab dem Tag der Gewerbeanmeldung ist man in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.
Der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb von einem Monat mitzuteilen. In der Folge erhält der Unternehmer einen Fragebogen der auszufüllen und zu retournieren ist.
Unternehmer sind verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Die Gewinnermittlung kann nach verschiedenen Arten erfolgen und ist die Basis für die Ermittlung der Einkünfte, die wiederum in die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einfließen.
Ein hilfreiches Instrument zur Prüfung des eigenen Geschäftsmodells ist die Business Model Canvas (Geschäftsmodellleinwand) von Osterwalder/Pigneur.
Die Leseempfehlung bietet eine themenweise Zusammenfassung, und damit einen schnellen Überblick, über veröffentlichte Artikel.
Die Unternehmensgründung ist ein komplexer Vorgang, der sich aber sehr gut strukturieren lässt.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei welcher sich Betriebseinnahmen und -ausgaben nur dann auswirken, wenn sie auch zu- oder abgeflossen sind. Durch die Steuerung des Zu- oder Abflusses kann damit auch das Ergebnis in wesentlichen Teilen gesteuert werden.
Es gibt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, die je nach Erfüllung der Voraussetzungen angewendet werden können.
Die Finanzverwaltung führt für ihre "Kunden" eigene Steuerkonten auf welchen die Verrechnung der Abgaben erfolgt.
Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist auch der Sozialversicherung der Selbständigen, innerhalb eines Monats, durch eine Betriebseröffnungsanzeige zu melden.
Wenn man eine unternehmerische Tätigkeit ausüben will, und es sich um einen Beruf handelt, der nicht in anderen Gesetzen geregelt ist, benötigt man dazu in der Regel eine Gewerbeberechtigung.
Eine besondere Voraussetzung für eine erfolgreiche unternehmerische Entwicklung ist eine entsprechend gute Bankverbindung.
Der Finanzplan (als gedankliche Vorwegnahme künftiger Ereignisse) umfasst die Schätzung, Berechnung und Steuerung der eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme, welche durch die geplanten Aktivitäten der Leistungserstellung verursacht sind.
Der Businessplan ist mehr als nur ein einmaliger Plan. Die Erstellung eines gut durchdachten Businessplans ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Unternehmensgründung.
Die Wahl der (möglichst) optimalen Rechtsform ist immer von den einzelnen Umständen abhängig.
Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern.
Wichtig ist die Auseinandersetzung der Gründer mit der eigenen Gründerpersönlichkeit, denn sie müssen wissen was auf sie zukommt.
Hat sich jemand dazu entschlossen ein Unternehmen zu gründen, erfolgt dies in der Regel nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Gründungsidee.
Die Stellenbeschreibungen dienen dazu zu zeigen, welche Tätigkeiten von den einzelnen Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz ausgeübt werden und welche Spezialisierungen es gibt. Außerdem soll im Rahmen der Personalentwicklung für jeden einzelnen Mitarbeiter ein Plan erstellt werden, der langfristig die persönliche fachliche Entwicklung betrifft und kurzfristig für das nächste Jahr geplante Vorhaben zeigt.
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Der Weg zur Gewerbeberechtigung ist einfacher als viele denken. Der Antrag kann formlos oder elektronisch eingebracht werden.
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Pauschalierungen dienen der vereinfachten Ermittlung des Gewinnes/Überschusses oder der Umsatzsteuer oder eines Teiles davon (Betriebsausgaben/Werbungskosten bzw Vorsteuern). Bei einer Vollpauschalierung wird die gesamte Besteuerungsgrundlage in einer vereinfachten Form berechnet. Bei einer Teilpauschalierung werden bestimmte Ausgabengruppen oder bestimmte Vorsteuerbereiche vereinfacht ermittelt.
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Für die Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird um nachfolgende Unterlagen (bereits in Kopie) gebeten; es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der jeweils gültigen Fassung.
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Die Komunikation mit dem Finanzamt kann persönlich, per Telefon, per Post, per Telefax, per E-Mail oder über FINANZOnline erfolgen.
Gerät man mit der Entrichtung der Abgaben in Rückstand, dann sind dafür Zinsen zu bezahlen. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
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Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) benötigen Unternehmer, welche umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen oder Leistungen erbringen bzw in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern in anderen Staaten der Europäischen Union stehen.
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Wenn man nicht schon eine Steuernummer hat (zB aus der Arbeitnehmerveranlagung) erteilt das Finanzamt eine Steuernummer. Diese besteht aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer (zB 12 345/6789). In allen Eingaben an das Finanzamt ist die Steuernummer zur Identifikation zu verwenden. Finanz-Online ist die Internetanbindung des Finanzamts, mit welcher viele Vorteile verbunden sind.
Im Rahmen des sogenannten Antrittsbesuchs informiert sich das Finanzamt über die Absichten des Betriebsgründers. Es erfolgt eine Betriebsbesichtigung und es werden Fragen zu steuerlichen Anknüpfungspunkten gestellt. Aber nicht nur das Finanzamt kann Fragen stellen, diese Möglichkeit hat auch der Unternehmensgründer.
Innerhalb von einem Monat ab Eröffnung eines Betriebes muss diese dem zuständigen Finanzamt (Finanzamt in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet) mitgeteilt werden. Es gibt keine diesbezügliche Formvorschrift, so dass eine formlose Meldung an das Finanzamt genügt.
Mit der Selbständigenvorsorge wurde die "Abfertigung NEU" auch für Unternehmer umgesetzt.
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Im Bereich der Sozialversicherung wird jedem Versicherten eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt und in Form der „grünen Versicherungskarte“ vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger übermittelt.
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Gewerbetreibende die nur eine sehr eingeschränkte Tätigkeit ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch immer bestehen. Die Kleinstunternehmerregelung gilt nicht für Gesellschafter.
Der Beginn einer selbständigen Tätigkeit muss vom Unternehmer innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt gemeldet werden. Für diese Meldung genügt ein formloses Schreiben.
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In manchen Fällen ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Sie ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde dann zu beantragen, wenn vom Betrieb nachteilige Auswirkungen ausgehen können (z. B. Lärm, Schadstoffe, Geruch, Staub, Erschütterungen).
Die Erteilung der Gewerbeberechtigung für reglementierte Gewerbe verlangt vom Antragsteller den Nachweis einer speziellen Befähigung.
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Der Businessplan dient als Realitätscheck dahingehend, ob die eigenen getroffenen Annahmen auch von anderen Personen geteilt werden. Durch die Formulierung der angestrebten Ziele und der geplanten Unternehmensentwicklung beschäftigt sich der Gründer selbst intensiv mit dieser Thematik. Dadurch dass diese Überlegung zu Papier gebracht werden, sind sie für Dritte erkennbar und können von diesen auf ihre Umsetzung bzw Erfüllbarkeit hin beurteilt werden.
Ein Businessplan ist sozusagen die Visitenkarte eines Unternehmens. Abgesehen davon, dass er alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte einer Unternehmensgründung berücksichtigen soll, kann er einen optimalen Nutzen nur dann stiften, wenn er verschiedene Anforderungen erfüllt.
Im Kapitalbedarfsplan erfolgt eine Vorschau auf mehrere Perioden. Dabei wird einerseits der Kapitalbedarf für das Anlagevermögen und andererseits der Kapitalbedarf für das Umlauvermögen geplant.
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Die Spezialisierungen zeigen in übersichtlicher Form, wer sich mit welchen Themenstellungen besonders auseinandersetzt. Die Spezialisierungen sind auch in den Stellenbeschreibungen ersichtlich.
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Ab einer bestimmten Unternehmensgröße brauchen Unternehmer Unterstützung durch qualifizierte Personen, welchen sie die Vollmacht erteilen, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße brauchen Unternehmer Unterstützung durch qualifizierte Personen, welchen sie die Vollmacht erteilen, im Namen und für Rechnung des Unternehmens Rechtsgeschäfte abzuschließen.