Kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers

text   Ein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann anzunehmen, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer