Kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers
text Ein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann anzunehmen, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden.
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer