Leseempfehlung zur Unternehmensrechnung
Die Leseempfehlung bietet eine themenweise Zusammenfassung, und damit einen schnellen Überblick, über veröffentlichte Artikel.
Das externe Rechnungswesen (im Gegensatz zum internen Rechnungswesen) richtet sich vorrangig an unternehmensexterne Adressaten und ist an gesetzliche Vorschriften gebunden, mit dem Zweck, die Informationsasymmetrie zwischen dem Rechnungslegenden und den Rechnungslegungsadressaten zu vermeiden. Die Adressaten der Rechnungslegung sind Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und der Staat.
Die Grundlage des externen Rechnungswesens bildet die Finanzbuchhaltung, aus welcher jährlich ein Jahresabschluss zu erstellen ist. Bei der Bilanz handelt es sich um eine Zeitpunktrechnung, die zu einem bestimmten Stichtag den Stand des Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals darstellt.
Aus der Bilanz können Informationen über die Finanzlage des Unternehmens abgelesen werden, weil sie Anhaltspunkte liefert, durch welche die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und dessen Kapitalstruktur zu diesem Stichtag beurteilt werden kann.
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt eine Zeitraumrechnung dar, welche über die Ertragslage des Unternehmens informiert. Der Gewinn des Unternehmens wird als Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen ermittelt.
Die Leseempfehlung bietet eine themenweise Zusammenfassung, und damit einen schnellen Überblick, über veröffentlichte Artikel.
Es werden Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt, welche die Qualität bei der Führung der Aufzeichnungen fördern und Aussagen zu den gängigsten Geschäftsfällen, im Hinblick auf die Buchhaltung, die Jahresabschlusserstellung und auf Besonderheiten, getroffen.
Der österreichische Einheitskontenrahmen wurde erstmals 1947 vom Österreichischen Kuratorium für Wirtschaftlichkeit (ÖKW) entwickelt und wird seitdem in Österreich fast lückenlos verwendet.
Die Betriebsausgabenpauschalierung stellt eine wesentliche Vereinfachung für nicht buchführende Gewerbetreibende dar.
Für bestimmte Gruppen von Unternehmern besteht die Möglichkeit, Vorsteuern mit einem Durchschnittssatz vom Umsatz geltend zu machen.
Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr, das sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr deckt. Es gibt aber unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu verwenden.
Die Neuerungen des Jahres 2020 sind sehr stark von Aktivitäten als Reaktion zur COVID-19-Krise geprägt.