Unternehmensrechnung

Das externe Rechnungswesen (im Gegensatz zum internen Rechnungswesen) richtet sich vorrangig an unternehmensexterne Adressaten und ist an gesetzliche Vorschriften gebunden, mit dem Zweck, die Informationsasymmetrie zwischen dem Rechnungslegenden und den Rechnungslegungsadressaten zu vermeiden. Die Adressaten der Rechnungslegung sind Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und der Staat.

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Die Grundlage des externen Rechnungswesens bildet die Finanzbuchhaltung, aus welcher jährlich ein Jahresabschluss zu erstellen ist. Bei der Bilanz handelt es sich um eine Zeitpunktrechnung, die zu einem bestimmten Stichtag den Stand des Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals darstellt.

Aus der Bilanz können Informationen über die Finanzlage des Unternehmens abgelesen werden, weil sie Anhaltspunkte liefert, durch welche die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und dessen Kapitalstruktur zu diesem Stichtag beurteilt werden kann.

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt eine Zeitraumrechnung dar, welche über die Ertragslage des Unternehmens informiert. Der Gewinn des Unternehmens wird als Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen ermittelt.

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