Personalverrechnung Steuerberatungskanzlei

Die Personalverrechnung ist in Steuerberatungskanzleien ein sehr bedeutender Bereich, weshalb ihm eine besondere Beachtung zukommt. In der Personalverrechnung ist der Digitalisierungsgrad sowieso schon sehr hoch, so dass die Umstellung auf die "digitale Welt" nicht so einschneidend ist.

Während die Bereiche Buchhaltung und Bilanzierung eng ineinander greifen, stellt die Personalverrechnung Daten zur Verfügung, welche in die Buchhaltung und in die Berechnung von Rückstellungen einfließen. Bei der Digitalisierung der Personalverrechnung bleibt der Kernprozess weitgehend unverändet, weil diese schon vor Jahren durch die Einführung einer Abrechnungssoftware digitalisiert wurde.

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Auch im Bereich der Datenübermittlung mit den Behörden ist die Digitalisierung in vielen Bereichen schon erfolgt (ELDA, FinanzOnline). Die klassische Personalverrechnung berücksichtigt die Sachverhalte des laufenden Monats und rechnet diese ab. Umstände, die erst in zukünftigen Abrechnungsperioden eine Auswirkung haben, werden oft noch manuell verwaltet. Eine Vorerfassung im Personalverrechnungsprogramm führt hingegen zu einer automatischen Berücksichtigung im jeweiligen Monat.

Obwohl der monatliche Ablauf einer Personalverrechnung bei allen Klienten sehr ähnlich ist, gibt es bei jedem Klienten Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Diese Besonderheiten können strukturiert in einer monatlich abzuarbeitenden Checkliste festgehalten werden.

Auch in der Personalverrechnung ist die Ablage in einem digitalen Archiv eine wesentliche Voraussetzung dafür, schnell wieder etwas finden zu können und ein "papierarmes Büro" in die Tat umzusetzen. Die Kommunikation zwischen Klient und Kanzlei erfolgt meistens ausschließlich per Telefon oder E-Mail und kaum noch mit Post oder Fax. Diese Umstellung erfolgte schon in den letzten Jahren, häufig aber ohne die organisatorischen Rahmenbedingungen zu analyieren und anzupassen.

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Bearbeitung der Lohnverrechnungsbelege

Überprüfung von Gehaltsveränderungen Es erfolgt eine Überprüfung der Belege auf alle Arten von Gehaltsveränderungen und anderer variabler Gehaltskomponenten. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt, wenn keine ungeklärten Änderungen vorliegen. Arbeiten Berechnung des Bruttobezugs Ermittlung der gesetzlichen Abzüge Berechnung des Netteobezugs Berechnung des auszuzahlenden Betrages Erstellung der Überweisungsträger Erstellung der Abrechnung für den Arbeitnehmer Erstellung der Lohnkonten Erstellung des Lohnjournals Erstellung der Lohnsteueranmeldung Erstellung der Sozialversicherungsmeldung Ermittlung der Daten für die Finanzbuchhaltung mit Erstellung des Buchungsbelegs Bereitstellung von Daten für die Kostenrecnung

Erfassung der Lohnverrechnungsbelege

Einsammeln Belege in Papierform Übermittlung der Belege durch eine Person und Weiterleitung vom Sekretariat an die Personalverrechnung. Übermittlung der Belege per Post und Weiterleitung vom Sekretariat an die Personalverrechnung. Es ist zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, analoge Belege (durch Einscannen) in digitale Belege umzuwandeln. Digitale Belege Übermittlung der Belege an den Office-Bereich der Kanzlei und Weiterleitung som Sekretariat an die Personalverrechnung. Übermittlung der Belege direkt an den Mitarbeiter in der Personalverrechnung. Prüfen Es erfolgt eine Prüfung der Lohlisten im Hinblick auf formale, rechnerische, mengenmäßige und sachliche Ordnungsmäßigkeit. Es erfolgt eine Prüfung der Belege auf ihre Vollständigkeit.