Erfassung der Lohnverrechnungsbelege

Einsammeln Belege in Papierform Übermittlung der Belege durch eine Person und Weiterleitung vom Sekretariat an die Personalverrechnung. Übermittlung der Belege per Post und Weiterleitung vom Sekretariat an die Personalverrechnung. Es ist zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, analoge Belege (durch Einscannen) in digitale Belege umzuwandeln. Digitale Belege Übermittlung der Belege an den Office-Bereich der Kanzlei und Weiterleitung som Sekretariat an die Personalverrechnung. Übermittlung der Belege direkt an den Mitarbeiter in der Personalverrechnung. Prüfen Es erfolgt eine Prüfung der Lohlisten im Hinblick auf formale, rechnerische, mengenmäßige und sachliche Ordnungsmäßigkeit. Es erfolgt eine Prüfung der Belege auf ihre Vollständigkeit.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer