Bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur

text   Erzielung betrieblicher Einkünfte Ein Betrieb wird neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden, und zwar unabhängig vom Umfang dieser Grundlagen. Der Betrieb muss der Erzielung von betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) dienen. Daher gibt es keine NEUFÖG-Begünstigungen bei außerbetrieblichen Einkunftsarten und bei Vorliegen von Liebhaberei. wesentliche Betriebsgrundlagen Bei Einzelhandelsbetrieben zählen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen die Geschäftsräume, das Inventar und das Warenlager. Werden nur Teile davon übernommen, sind diese Umstände bezogen auf den konkreten Betrieb zu bewerten und allfällige weitere Indizien in die Beurteilung einzubeziehen. neu gegründeter Betrieb liegt vor Werden bei einem Verkaufslokal nur die Geschäftsräume übernommen, Inventar und Warenlager hingegen neu dazugekauft, liegt ein neu gegründeter …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer