fällige oder gestundete Abgaben werden Zinsen verrechnet

Gerät man mit der Entrichtung der Abgaben in Rückstand, dann sind dafür Zinsen zu bezahlen. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.   Basiszinssatz Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.   Stundungszinsen Stundungszinsen fallen an, wenn man für eine fällige Steuerschuld um Stundung oder um ratenweise Entrichtung ansucht und dies auch bewilligt wird.   Aussetzungszinsen Aussetzungszinsen fallen an, wenn im Rahmen einer eingebrachten Berufung gegen einen Bescheid auch noch die Aussetzung der Einhebung beantragt wird (dh dass man die im angefochtenen Bescheid vorgeschriebene Steuer erst dann  zahlen möchte, wenn über das Rechtsmittel entschieden worden ist).   Anspruchszinsen Anspruchszinsen fallen an, wenn der Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid erst nach dem 1. Oktober …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer