Erklärung der Neugründung

text   Der amtliche Vordruck (NeuFö 1) ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei allen Finanzämtern sowie im Internet (www.bmf.gv.at. unter Steuerreform 2000) erhältlich. Auf dem amtlichen Vordruck sind zu erklären: das Vorliegen der Voraussetzungen der Neugründung, der (voraussichtliche) Kalendermonat der Neugründung, die nicht zu erhebenden Abgaben, Gebühren und Beiträge, Bestätigung der zuständigen gesetzlichen Berufsvertretung, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung erstellt worden ist. Die begünstigenden Wirkungen des Neugründungsförderungsgesetzes treten nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden die Erklärung der Neugründung (NeuFö 1) bereits im Vorhinein vorlegt.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer