Gewinnermittlung durch Pauschalierung

Pauschalierungen dienen der vereinfachten Ermittlung des Gewinnes/Überschusses oder der Umsatzsteuer oder eines Teiles davon (Betriebsausgaben/Werbungskosten bzw Vorsteuern). Bei einer Vollpauschalierung wird die gesamte Besteuerungsgrundlage in einer vereinfachten Form berechnet. Bei einer Teilpauschalierung werden bestimmte Ausgabengruppen oder bestimmte Vorsteuerbereiche vereinfacht ermittelt.   Basispauschalierung (gesetzlich geregelt). Siehe dazu: Basispauschalierung (gesetzlich geregelt) Land- und Forstwirtschaft (durch Verordnung geregelt). Siehe dazu: Land- und Forstwirtschaft (durch Verordnung geregelt) Nicht buchführende Gewerbetreibende (durch Verordnung geregelt) Sportler (durch Verordnung geregelt) Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (durch Verordnung geregelt) Lebensmittel- und Gemischtwarenhändler (durch Verordnung geregelt) Drogisten (durch Verordnung geregelt) Handelsvertreter (durch Verordnung geregelt) Künstler und Schriftsteller …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer