Beitragsnummer

Im Bereich der Sozialversicherung wird jedem Versicherten eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt und in Form der „grünen Versicherungskarte“ vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger übermittelt.   Die Sozialversicherungsnummer wird unter Berücksichtigung des Geburtsdatums vergeben. Sie setzt sich aus einer vierstelligen Zahl plus dem Geburtsdatum (geordnet nach Tag, Monat, Jahr) zusammen und hat somit insgesamt 10 Stellen. Spätestens beim Eintritt in das (selbständige oder unselbständige) Erwerbsleben wird diese Nummer vergeben. Die Sozialversicherungsnummer gilt das ganze Leben lang – unabhängig davon, bei welchem Sozialversicherungsträger man versichert ist.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer