Anforderung von Unterlagen zur Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Für die Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird um nachfolgende Unterlagen (bereits in Kopie) gebeten; es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der jeweils gültigen Fassung.   Saldenliste und Sachkonten Die Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung beginnt mit der Übernahme der Salden aus der Saldenliste in das Abschlussprogramm. Saldenliste zum Ende des Kalenderjahres Konten des laufenden Kalenderjahres Anlagevermögen Anlagenzugänge Auf Grund der kopierten Eingangsrechnungen können die Anlagenzugänge im Anlagenverzeichnis erfasst werden. Wenn auf den Rechnungen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vermerkt, kann diese sofort der Berechnung der Abschreibung zugrunde gelegt werden. Ansonsten wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgeschlagen und im Zuge der Besprechung des Jahresabschlusses abgestimmt. Falls Wirtschaftsgüter selbst im Unternehmen hergestellt wurden, wird eine Ermittlung der …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer