Firmenbuch
Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Landesgerichten (Gerichtshöfe erster Instanz) geführt wird, in welches bestimmte Rechtsformen einzutragen sind. eintragungspflichtig Eintragungspflichtig sind bestimmte Einzelunternehmen (bei Übersteigen des Schwellenwertes von € 700.000,00 Umsatz) bestimmte Einzelunternehmen können sich freiwillig eintragen lassen Offene Gesellschaft Kommanditgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft Genossenschaft Privatstiftung nicht eintragungspflichtig Nicht eintragungspflichtig sind bestimmte Einzelunternehmen (die den Schwellenwert von € 700.000,00 Umsatz nicht übersteigen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Stille Gesellschaft
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer