Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
text Vorläufige Vorschreibung Zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden die Einkünfte herangezogen. Diese entnimmt die Sozialversicherung den Einkommensteuerbescheiden des Finanzamts. Deshalb ist es notwendig, dass die Soziaversicherungsbeiträge vorläufig vorgeschrieben werden. Für die vorläufige Beitragsgrundlage werden die versicherungspflichtigen Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres herangezogen, und zu diesen die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge hinzugerechnet. Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit Die Pflichtversicherung und die damit zusammenhängende Meldeverpflichtung beginnt bereits bei Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Dies allerdings nur dann, wenn die maßgeblichen Versicherungsgrenzen überschritten werden. Ob diese Grenzen überschritten werden, kann aber erst im Nachhinein bei Vorliegen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides oder sonstiger maßgeblicher Einkommensnachweise …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer