Kleinstunternehmer

Gewerbetreibende die nur eine sehr eingeschränkte Tätigkeit ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch immer bestehen. Die Kleinstunternehmerregelung gilt nicht für Gesellschafter.   Die negative Konsequenz ist natürlich, dass weder Pensionsversicherungszeiten erworben werden noch ein Krankenversicherungsschutz gegeben ist.   Antrag Für die Befreiung von der Pflichtversicherung ist ein entsprechender Antrag erforderlich, der bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einzubringen ist.   Voraussetzungen Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein Keine Überschreitung der Umsatzgrenze Keine Überschreitung der Gewinngrenze (das Zwölffache der monatlichen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze) Zusätzlich eine der drei folgenden Möglichkeiten In den letzten 60 Monaten vor der Antragstellung darf nicht länger als zwölf Monate …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer