freies Gewerbe ausüben

text   Als freie Gewerbe gelten alle Gewerbe, die nicht als reglementierte Gewerbe eingestuft werden. Freie Gewerbe können ohne Nachweis von Befähigungen ausgeübt werden, und brauchen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (oder Magistrat) nur gemeldet zu werden. Freie Gewerbe dürfen nach erfolgter Anmeldung ausgeübt werden. Siehe dazu die Website des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer