persönliche und sachliche Voraussetzungen
text persönliche Voraussetzungen Eigenberechtigung Vollendung des 18. Lebensjahres, volle Geschäftsfähigkeit. Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-(EWR-)Staatsangehörigkeit Angehörige anderer Staaten müssen, wenn nicht ein entsprechender Staatsvertrag besteht, über eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich verfügen, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sind Ausländer und Staatenlose bezüglich der Staatsbürgerschaft den Österreichern nicht gleichgestellt, wird eine Nachsicht hinsichtlich der Ausübung eines Gewerbes benötigt. Wenn keine Gegenseitigkeit vorliegt, muss um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Das Ansuchen muss jeweils für ein bestimmtes Gewerbe gestellt werden und muss eine Begründung enthalten, die ausführlich schildert warum die Ausübung des Gewerbes durch den Antragsteller von volkswirtschaftlichem Interesse ist. Keine gerichtliche Verurteilung Keine gerichtliche Verurteilung wegen betrügerischer …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer