Abgaben, Gebühren und Beiträge (NeuFöG)
text Neugründung eines Betriebes Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden folgende Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht erhoben: Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben Grunderwerbsteuer Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Lohnabgaben. Übertragung eines Betriebes Zur Förderung der Übetragung von Betrieben (Teilbetrieben) werden folgende Abgaben, Gebühren und Beiträge nicht erhoben: Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben Grunderwerbsteuer Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch Gesellschaftsteuer
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer