geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung
text Das Erweiterungsverbot um bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe bezieht sich auf den neu gegründeten Betrieb. Relevant sind nur Veränderungen im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten. Die bloße Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um eine Betriebsstätte ist nicht schädlich, wenn diese Betriebsstätte keinen eigenen Betrieb darstellt und daher unter der Leitung des neu gegründeten Betriebes steht.
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer