geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung

text   Das Erweiterungsverbot um bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe bezieht sich auf den neu gegründeten Betrieb. Relevant sind nur Veränderungen im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten. Die bloße Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um eine Betriebsstätte ist nicht schädlich, wenn diese Betriebsstätte keinen eigenen Betrieb darstellt und daher unter der Leitung des neu gegründeten Betriebes steht.  

Weiterlesen mit einem BASIC-Abonnement

Dieser Artikel sowie alle zugehörigen Arbeits- und Lernunterlagen stehen nur mit einem BASIC-Abonnement zur Verfügung.

Jetzt einloggen oder einen kostenlosen FREE-Zugang erwerben

Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer