Antrittsbesuch

Im Rahmen des sogenannten Antrittsbesuchs informiert sich das Finanzamt über die Absichten des Betriebsgründers. Es erfolgt eine Betriebsbesichtigung und es werden Fragen zu steuerlichen Anknüpfungspunkten gestellt. Aber nicht nur das Finanzamt kann Fragen stellen, diese Möglichkeit hat auch der Unternehmensgründer.   Dieser Begrüßungsbesuch hat auch den Vorteil, dass der Steuerpflichtige einen ersten persönlichen Kontakt mit dem Finanzamt erlebt. Über den Begrüßungsbesuch wird vom Finanzamt ein Protokoll über die dienstlichen Wahrnehmungen angefertigt und ist Bestandteil des Steueraktes. Der Antrittsbesuch ist in der Regel eine Voraussetzung für die Erteilung der Steuernummer.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer