Voraussetzungen der Neugründung
text Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Neugründung eines Betriebes lauten wie folgt: Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet. Siehe dazu: Bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur Die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. Siehe dazu: Bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. Siehe dazu: Keine bloße Änderung der Rechtsform Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. Siehe dazu: Kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers Es wird im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten die geschaffene betriebliche Struktur nicht durch Erweiterung um bereits …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer