Fragebogen
Innerhalb von einem Monat ab Eröffnung eines Betriebes muss diese dem zuständigen Finanzamt (Finanzamt in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet) mitgeteilt werden. Es gibt keine diesbezügliche Formvorschrift, so dass eine formlose Meldung an das Finanzamt genügt. Das Finanzamt sendet dem Steuerpflichtigen in der Folge seinerseits einen Fragebogen zu. Wenn man den Vorgang der Zuteilung einer Steuernummer beschleunigen will, kann man diesen Fragebogen vorweg ausfüllen und an das Finanzamt senden. Für die Anmeldung sind grundsätzlich ein Lichtbildausweis und ein Meldezettel erforderlich. Meistens erfolgt die Anmeldung schon in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Mit der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit übernimmt der Abgabepflichtige/-schuldner bestimmte Pflichten: Die Pflicht, betriebliche Vorgänge den Tatsachen entsprechend aufzuzeichnen, Abgabenerklärungen wahrheitsgemäß abzugeben und die zutreffenden Abgaben …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer