Beiträge zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung
text Beträge und Text auf das Jahr 2013 aktualisieren !!!! Die Beiträge Die Beiträge zur Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung werden getrennt abgerechnet. Während die Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung von der Sozialversicherungsanstalt vierteljährlich vorgeschrieben werden, ist die Unfallversicherung in Form eines Jahresbeitrages (Fixbetrag) zu bezahlen. Auch für den Monat, in dem die Pflichtversicherung beginnt, ist ein voller Monatsbeitrag zu leisten. Die Vorschreibung erfolgt in einer eigenen Mitteilung. Entrichtung der Beiträge Die Beiträge müssen entrichtet werden am: 28. Februar 31. Mai 31. August 30. November Höhe der Beiträge Für die Höhe der Beiträge zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung sind grundsätzlich die Einkünfte aus der versicherten Erwerbstätigkeit ausschlaggebend. Der fixe Jahresbeitrag in Unfallversicherung ist unabhängig von der Einkommenshöhe. Die für …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer