Beiträge zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung

text   Beträge und Text auf das Jahr 2013 aktualisieren !!!!   Die Beiträge Die Beiträge zur Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung werden getrennt abgerechnet. Während die Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung von der Sozialversicherungsanstalt vierteljährlich vorgeschrieben werden, ist die Unfallversicherung in Form eines Jahresbeitrages (Fixbetrag) zu bezahlen. Auch für den Monat, in dem die Pflichtversicherung beginnt, ist  ein voller Monatsbeitrag zu leisten. Die Vorschreibung erfolgt in einer eigenen Mitteilung.   Entrichtung der Beiträge Die Beiträge müssen entrichtet werden am: 28. Februar 31. Mai 31. August 30. November   Höhe der Beiträge Für die Höhe der Beiträge zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung sind grundsätzlich die Einkünfte aus der versicherten Erwerbstätigkeit ausschlaggebend. Der fixe Jahresbeitrag in Unfallversicherung ist unabhängig von der Einkommenshöhe. Die für …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer