Basispauschalierung (gesetzlich geregelt)
text prüfen Einkommensteuer Mit der Basispauschalierung erfolgt eine Ermittlung pauschaler Betriebsausgaben. Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben sind noch bestimmte weitere Betriebsausgaben abzugsfähig. Voraussetzungen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb Vorjahresumsatz nicht mehr als € 220.000,00 keine Buchführungspflicht keine freiwillige Buchführung Bemessungsgrundlage Umsätze exkl Umsatzsteuer zuzüglich sonstiger Betriebseinnahmen Berechnung 6 % der Bemessungsgrundlage, maximal € 13.200,00 12 % der Bemessungsgrundlage, maximal € 26.400,00 weitere abzugsfähige Betriebsausgaben Löhne inkl Lohnnebenkosten Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe, Zutaten Fremdlöhne Gesetzlicher Sozialaufwand Bindungsfrist Beim Wechsel weg von der Basispauschalierung ist ein Rückgang zur Basispauschalierung erst wieder nach 5 Wirtschaftsjahren …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer