Unternehmereigenschaft nach UGB
text Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) verwendet einen einheitlichen Unternehmerbegriff. Es werden folgende Unternehmereigenschaften unterschieden. Unternehmer kraft ausgeübter Tätigkeit Unternehmer kraft Rechtsform Unternehmer kraft Eintragung kraft ausgeübter Tätigkeit Nach dem Unternehmensgesetzbuch ist "Unternehmer, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein." Rechtsformen Als Unternehmer kraft ausgeübter Tätigkeit gelten der Einzelunternehmer die Offene Gesellschaft die Kommanditgesellschaft und die Privatstiftung Dauer Der Begriff der Dauer ist nicht streng in zeitlicher Hinsicht zu sehen, so dass auch eine beschränkte Dauer dem Unternehmerbegriff nicht schadet. Wesentlich ist das Ziel des Unternehmers, nämlich eine Vielzahl von Geschäften abschließen zu können. Organisation Für die Tätigkeit …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer