Beginn der Pflichtversicherung

text   Die Pflichtversicherung beginnt bei ordentlichen Wirtschaftskammermitgliedern (Personen, die über einen Gewerbeschein verfügen und dadurch Kammermitglied werden) mit dem Tag der Erlangung der Gewerberechtigung, bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften mti dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung durch die Gesellschaft, bei Eintritt eines Gesellschafters an dem Tag, an dem der Eintragungsvorgang im Firmenbuch beantragt (eingereicht) wird, bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (wenn nicht ASVG-versichert) mti dem Tag der Erteilung der Gewerbeberechtigung der GmbH, bei Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH mit dem Tag, an dem die Eintragung des Gesellschafters zum Geschäftsführer beim Firmenbuch beantragt wird, bei Eintritt in die Gesellschafterstellung mit dem Tag, an dem der Geschäftsführer auch Gesellschafter wird (Tag der Erstellung des Notariatsakts).   Mehrfachversicherung Mehrfachversicherung in …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer