Zeitpunkt der Neugründung

text   Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals nach außen in Erscheinung tritt, wenn also die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden. Geschäftseröffnung eines Handelsbetriebes Produktionsbeginn eines Erzeugungsbetriebes Kanzleieröffnung eines Rechtsanwaltes Ordninationseröffnung eines Arztes Aufnahmer der Tätigkeit als gewerblicher Buchhalter Nicht maßgebend sind der Zeitpunkt des Beginns der internen Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Zeitpunkt der Werbung für die geplante Neugründung, die in der Regel vor dem Zeitpunkt der Neugründung liegen.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer