Gewerbeanmeldung

Der Weg zur Gewerbeberechtigung ist einfacher als viele denken. Der Antrag kann formlos oder elektronisch eingebracht werden.   Zuständige Gewerbebehörde Die Gewerbeanmeldung ist bei der für den Standort des Betriebes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) vorzunehmen. freie Gewerbe Bei freien Gewerben kann unmittelbar nach der Anmeldung mit der Gewerbeausübung begonnen werden. reglementierte Gewerbe Bei den reglementierten Gewerben und Teilgewerben, bei denen eine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich ist, darf eine gewerbliche Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn eine bescheidmäßige Bewilligung vorliegt.   Generell erforderliche Angaben Reisepass Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung bei Änderung des Namens Nachweis gegebenenfalls vorhandener akademischer Grade Erklärung über das Nichtvorliegen von …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer