Selbständigenvorsorge

Mit der Selbständigenvorsorge wurde die "Abfertigung NEU" auch für Unternehmer umgesetzt.   Pflichtversicherung Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind, ist die Selbständigenvorsorge verpflichtend.   Freiwillige Versicherung (Opting-in) Für freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte ist die Teilnahme an der Selbständigvorsorge freiwillig.   Beitrag Der Vorsorgebeitrag beträgt 1,53 %, wobei die Höchstbemessungsgrundlage die Obergrenze bildet. Die Beiträge werden von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemeinsam mit den Krankenversicherungsbeiträgen vorgeschrieben. Die Beiträge werden an die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse (diese muss innerhalb von 6 Monaten ausgewählt werden) abgeführt.   Auszahlung Die Auszahlung der Leistung als Einmalbetrag ist mit 6 % steuerbegünstigt. Die Auszahlung als Rente ist zur Gänze steuerfrei.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer