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Was ist das Firmenbuch in Österreich?

Das Firmenbuch ist öffentliches, zentrales und elektronisches Unternehmens-Register, das von den österreichischen Landesgerichten - in Wien vom Handelsgericht Wien - geführt wird.

Es enthält grundlegende Informationen zur Rechtsform, zur Ansässigkeit und zum Geschäftszweig eines jeden registrierten Unternehmens. Welche Auskünfte vorgeschrieben und welche freiwillig sind, regelt das Firmenbuchgesetz.

Die folgenden Unternehmen sind verpflichtet, sich in das österreichische Firmenbuch eintragen zu lassen: Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) und Personengesellschaften (OG und KG), Genossenschaften, Versicherungen und Sparkassen, Privatstiftungen sowie ausländische Gesellschaften mit Zweigsitz in Österreich.

Für Einzelunternehmer besteht nur dann Eintragungspflicht, wenn ihr Gesamtumsatz in zwei Geschäftsjahren in Folge über 700.000 Euro liegt oder in einem Jahr mehr als 1.000.000 Euro erreicht. Ein freiwilliger Eintrag ist hingegen jederzeit möglich.

Die wesentlichen und verbindlichen Einträge im Firmenbuch sind maßgeblich für einen geregelten Geschäftsverkehr. Neben der Firmenbuchnummer sind dies vor allem: Der Name der Firma, unter dem die Geschäfte betrieben werden, die Rechtsform, der Hauptsitz mit Geschäftsanschrift sowie eventuelle Zweigstellen sowie ein kurzer Abriss des Geschäftszweiges beziehungsweise der Geschäftstätigkeit.

Namentlich aufgeführt werden zudem: Der Einzelkaufmann, die Gesellschafter, Prokuristen oder sonstige vertretungsbefugte Personen. Je nach Unternehmen sind außerdem Daten zum Gesellschaftervertrag, zur Höhe des Stammkapitals und die Zeitpunkte der Jahresabschluss-Veröffentlichung vermerkt. Und grundsätzlich: Hinweise zu laufenden/eingeleiteten Insolvenzverfahren.

Das Firmenbuch kann von jedem Interessierten (auch via Internet) eingesehen werden, Auszüge sind gebührenpflichtig.

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