Digitalisierung der Bilanzübermittlung an das Finanzamt (E-Bilanz)

Bilanzen müssen immer an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Übermittlung kann einfach auch digital über FinanzOnline erfolgen. Standardisierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Mit der Einführung der elektronischen Steuererklärungen für die Einkommensteuer im Jahr 2003 wurde eine standardisierte Form der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG definiert. Auch für die Überschussrechnung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wurde ein Standard festgelegt. Beides wurde in Beilagen zur Einkommensteuererklärung aufgenommen und ist seither für Zwecke der Abgabenerhebung zwingend zu verwenden. Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung auf Papier als Beilage zur Steuererklärung ist nicht mehr verpflichtend einzureichen. Anlagenverzeichnis Details wie Kontenaufgliederungen oder Nebenaufstellungen, beispielweise das Anlageverzeichnis zur Ermittlung der Abschreibung, sind im elektronische Formular nicht vorgesehen und …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer