Firmenbucheingabe zur Anmeldung der Auflösung

Alle Geschäftsführer haben die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft zum Firmenbuch sofort durchzuführen. Die Firmenbucheingabe hat folgendes zu beinhalten: notariell beurkundete Beschluss der Auflösung der Gesellschaft (Beurkundung oder beglaubigte Abschrift), die Namhaftmachung (Name, Beruf, Wohnsitz) der Liquidatoren der Gesellschaft (wenn diese nicht die bisherigen Geschäftsführer sind), den beglaubigten Nachweis der Bestellung der Liquidatoren (wenn diese nicht die bisherigen Geschäftsführer sind), die Art der Vertretungsbefugnis der Liquidatoren, die Namhaftmachung des Wortlauts der Liquidationsfirma, die beglaubigte Musterzeichnung der Liquidatoren (wenn diese nicht die bisherigen Geschäftsführer sind).

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer