Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch

Anmeldung der Löschung Die Löschung der Gesellschaft ist von sämtlichen Liquidatoren beim Firmenbuch anzumelden und hat deklaratorische (rechtsbekundende) Wirkung. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bleibt trotz Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch noch solange aufrecht, solange noch liquides Aktivvermögen der Gesellschaft vorhanden ist. Unterlagen zur Anmeldung der Löschung Es müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: Gesellschafterbeschluss über die Entlastung der Liquidatoren Nachweis der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Bekanntgabe des Verwahrers der Geschäftsunterlagen Erklärung des Liquidatoren betreffend die abgeschlossene Liquidation

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer