Erstellung des Jahresabschlusses

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen findet ein ständiger Informationsaustausch der Bilanzierungsabteilung mit dem Sekretariat, mit der Buchhaltungsabteilung, mit der Lohnverrechnungsabteilung und mit den Klienten selbst statt. Die Vermögensgegenstände und Schulden des zu bilanzierenden Unternehmens werden sowohl auf ihren materiellen Bestand (Vollständigkeit und Bewertung) als auch auf ihren formalen Ausweis (richtige Zuordnung) hin geprüft. Änderungen bei den Vermögensgegenständen und Schulden, aber auch bei den Aufwendungen und Erträgen, werden durch die vorzunehmenden Um- und Nachbuchungen ersichtlich. Die Erstellung von Jahresabschlüssen baut auf den Inhalten der monatlichen Buchhaltungen auf, weshalb die Anzahl der Um- und Nachbuchungen durchaus Rückschlüsse auf die Qualität der geführten Buchhaltung ziehen lässt. Bei einer qualitativ hochwertigen Buchhaltung wird die Anzahl der Um- und Nachbuchungen eher gering sein.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer