Mag. Dr. Wolfgang Steinmaurer

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Mag. Dr. Wolfgang Steinmaurer, WP/StB

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Meine Artikel

Betriebsaufgabe

Die Aufgabe eines Betriebes liegt vor, wenn sich der Unternehmer seines Vermögens im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs begibt, indem er dieses einzeln veräußert oder in sein Privatvermögen überführt.

Verpachtung eines Betriebes (als Betriebsaufgabe)

Die Verpachtung eines Betriebes kommt vor allem dann in Frage, wenn sich der Unternehmer betreffend die Unternehmensnachfolge noch endgültige Einscheidungen vorbehalten will. Durch die vorübergehende Verpachtung wird der lebende Betrieb erhalten und vom Pächter weiter geführt.
Wenn allerdings die Umstände im Einzelfall dafür sprechen, dass es sich um eine "nicht nur vorübergehende Verpachtung" handelt, besteht die große Gefahr, dass die Verpachtung von der Finanzverwaltung als "endgültige" Aufgabe des Betriebes gewertet wird.
Im Hinblick auf ein Betriebsaufgaberisiko ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen nur vorübergehend verpachtet wird, oder ob sich der Unternehmer endgültig aus dem Unternehmen zurückzieht. Riskant ist die Verpachtung eines Betriebes damit vor allem dann, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse gegen die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages wieder fortführen zu wollen.
Wenn im Falle einer Unterbrechung (Verpachtung) des Betriebes keine Absicht zur Weiterführung nach der Verpachtung besteht, wertet die Finanzverwaltung dies als Betriebsaufgabe und will in der Folge letztmalig betriebliche Einkünfte besteuern. Dabei kommt es zur Besteuerung der im Betrieb befindlichen stillen Reserven. Bei den nachher erzielten Einkünften handelt es sich um außerbetriebliche Einkünfte.