Abgrenzung der Schenkung eines Betriebes von der Veräußerung

Vor Durchführung einer Schenkung ist der voraussichtliche Wert des übertragenen Vermögens zu ermitteln, um beurteilen zu können, ob insgesamt eine Schenkung oder eine Veräußerung vorliegt. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sich unterschiedliche einkommensteuerliche Konsequenzen daran anknüpfen. Bei einer Veräußerung handelt es sich um die entgeltliche Übertragung von Eigentum. Bei einer Schenkung handelt es sich um die unentgeltliche Übertragung von Eigentum, bei welcher subjektive Kriterien einer Schenkung und objektive Kriterien einer Schenkung unterschieden werden. Eine reine Schenkung liegt vor, wenn der Kaufpreis aus nicht betrieblichen Gründen null beträgt. Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn der Kaufpreis aus nicht betrieblichen Gründen wesentlich unter dem tatsächlichen Wert liegt.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer