Bestimmungen des Schenkungsmeldegesetzes

Schenkungsmeldepflicht Mit der Schenkungsmeldepflicht wird gewährleistet, dass das Finanzamt über die Übertragung von Vermögenswerten informiert wird. Damit besteht für das Finanzamt die Möglichkeit Nachforschungen über den Vermögensaufbau des Geschenkgebers anzustellen. Es kann also die Frage gestellt werden, mit welchen Einkünften das Vermögen aufgebaut wurde, durch welche Schenkungen oder wie es sonst irgendwie (zB durch Lotteriegewinne) entstanden ist. Es soll dadurch auch vermieden werden, dass Gelder aus nicht deklarierten (Schwarz)Geschäften durch Schenkungen wieder genutzt (weiß gewaschen) werden können. Wer meldepflichtig ist Meldepflichtig sind sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer. Neben diesen Personen sind auch Rechtsanwälte und Notare meldepflichtig, wenn diese mitgewirkt haben. Wenn eine dieser Personen ihrer Meldepflicht nachgekommen ist, entfällt diese für die anderen. Was zu melden ist Inlandsbezug Meldepflichtig sind …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer