Betrieb

Übertragung eines Betriebes Um die Übertragung eines Betriebs handelt es sich, wenn die veräußerten Wirtschaftsgüter die wesentlichen Betriebs- oder Geschäftsgrundlagen des bisherigen Betriebes gebildet haben und objektiv geeignet sind, dem Erwerber die Fortführung des Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein lebender Betrieb, das ist ein in seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens, übertragen werden. wesentlichen Betriebs- oder Geschäftsgrundlagen Als die wesentlichen Betriebs- oder Geschäftsgrundlagen gelten jene, die für die Weiterführung des Betriebes unbedingt erforderlich sind.[1] Fortführung des Betriebes ermöglichen Nicht von Bedeutung ist, ob der Erwerber von der vorhandenen Fortführungsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch macht oder nicht. Keine Übertragung eines Betriebes Keine Übertragung eines Betriebes liegt vor, wenn vom Übergeber Teile der wesentlichen Betriebsgrundlagen zurückbehalten …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer