Teilbetrieb

Übertragung eines Teilbetriebs Ein Teilbetrieb[1] ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Betriebes, der es auf Grund seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Teilbetriebseigenschaften Selbständigkeit Dabei ist eine lediglich betriebsinterne Selbständigkeit zu wenig, denn der Teilbetrieb muss auch nach aussen hin als selbständige Einheit in Erscheinung treten. Diese Selbständigkeit muss vor der Übertragung bestanden haben. Abgrenzung zum Restbetrieb Zusätzlich muss die Abgrenzung zum Restbetrieb (zB eigene Kostenrechnung, Profit-Center-Abrechnung, eigene Buchhaltung) gegeben sein. aus Sicht des Veräußerers Das Vorliegen eines Teilbetriebes ist primär aus der Sicht des Veräußerers zu beurteilen. Es spielt keine Rolle, ob der Erwerber von der Möglichkeit der Fortführung des Teilbetriebes Gebrauch macht oder nicht. Merkmale eines …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer