Beschaffungsplan
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Mag. Dr. Wolfgang Steinmaurer, WP/StB
4030 Linz, Denkstrasse 49
Telefon: 0676 6807168
E-Mail: wolfgang.steinmaurer@wtwiki.at
Internet: www.wolfgangsteinmaurer.at
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Pauschalierungen dienen der vereinfachten Ermittlung des Gewinnes/Überschusses oder der Umsatzsteuer oder eines Teiles davon (Betriebsausgaben/Werbungskosten bzw Vorsteuern). Bei einer Vollpauschalierung wird die gesamte Besteuerungsgrundlage in einer vereinfachten Form berechnet. Bei einer Teilpauschalierung werden bestimmte Ausgabengruppen oder bestimmte Vorsteuerbereiche vereinfacht ermittelt.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei welcher sich Betriebseinnahmen und -ausgaben nur dann auswirken, wenn sie auch zu- oder abgeflossen sind. Durch die Steuerung des Zu- oder Abflusses kann damit auch das Eergebnis in wesentlichen Teilen gesteuert werden.
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Für die Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird um nachfolgende Unterlagen (bereits in Kopie) gebeten; es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der jeweils gültigen Fassung.
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Die Komunikation mit dem Finanzamt kann persönlich, per Telefon, per Post, per Telefax, per E-Mail oder über FINANZOnline erfolgen.
Gerät man mit der Entrichtung der Abgaben in Rückstand, dann sind dafür Zinsen zu bezahlen. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
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