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Was ist eine Personalverrechnung?

Die Personalverrechnung umfasst die Abrechnung aller Bezugsarten der Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen beschäftigt sind.

Dabei werden Kosten und Ausgaben aus unterschiedlichen Rechtsbereichen berücksichtigt, nämlich aus dem Sozialversicherungsrecht, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht sowie aus sonstigen abgabenrechtlichen Bestimmungen.

  • Sozialversicherungsrecht: Ein wesentlicher Teil der Personalverrechnung sind die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leistenden Sozialversicherungsabgaben. Auf die Verrechnung wirken sich außerdem die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pensionierungen, die Wochenhilfe sowie die Kinderbetreuungszeiten aus.
  • Steuerrecht: Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt, welche Bezugsarten steuerfrei und welche steuerpflichtig sind. Nur bei echten Arbeitsverhältnissen wird die Lohnsteuer eingehoben und bei der Personalverrechnung berücksichtigt. Anderes gilt für freie Dienstnehmer, die ihrer Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer nachkommen, indem sie diese selbst veranlagen. Bei der Verrechnung berücksichtigt werden muss außerdem, dass es für bestimmte Bezugsarten, zum Beispiel für Sonderzahlungen oder Beendigungsansprüche, unterschiedliche steuerliche Bestimmungen gibt.
  • Arbeitsrecht: Der Bruttoanspruch eines Arbeitnehmers errechnet sich aus lohngestaltenden Vorschriften wie dem Gesetz, dem Kollektivertrag, der Betriebsvereinbarung und der Einzelvereinbarung beziehungsweise dem Arbeitsvertrag. In die Personalverrechnung fließen außerdem die Kosten für arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten mit ein, unter anderem die Entgeltfortzahlung sowie der Urlaubsanspruch.
  • Sonstige abgabenrechtliche Bestimmungen: Neben Sozialversicherungsabgaben und der Lohnsteuer werden bei der Personalverrechnung noch Arbeitgeberabgaben berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Kommunalsteuer, der Dienstgeberzuschlag, die U-Bahn-Steuer sowie der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.

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