Digitalisierung der Dokumentenablage in der Personalverrechnung

Die Verwendung eines digitalen Archivs statt einem Papierakt hat zahlreiche Vorteile und hat sich daher durchgesetzt. Diese Vorteile gelten auch für den Lohnakt, der ebenfalls digital geführt werden soll. Verwaltung des Personalaktes In der Personalverrechnung sind wie in der Buchhaltung, Belege die Basis für die Abrechnung. Während in der Buchhaltung diese Belege aber in der Regel vom Klienten gesammelt und in der Folge auch diesem wieder übergeben und von diesem archiviert werden, liegt die Zusammenstellung der Unterlagen und auch die Verwaltung des Lohnaktes in der Verantwortung der Personalverrechnung. Die anfallenden Belege werden meist nur in der Kanzlei verwaltet und archiviert. Der Klient erhält meist nur die Auswertungen als Ergebnis der Arbeit übermittelt. Vorteile eines digital geführten Personalakts Die Umstellung der klassischen Papierakte auf einen digital geführten Personalakt hat, vergleichbar zur Digitalisierung der Ablage in anderen Abteilungen, eine …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer