Elektronische Abfrage der Krankenstandsbescheinigungen und automatische Übernahme in die Personalverrechnung

Daten über Krankenstände werden direkt von der Krankenkasse elektronisch zur Verfügung gestellt und können daher korrekt in der Abrechnung berücksichtigt werden. Bei entsprechender Unterstützung durch die Personalverrechnungssoftware erfolgt diese Berücksichtigung weitestgehend automatisch. Informationen der Krankenkassen Die Krankenkassen sind gemäß § 42 Abs. 1 ASVG ermächtigt, den Dienstgebern alle Informationen über die bei ihnen beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Dienstnehmer zu erteilen, soweit die Dienstgeber diese Information für die korrekte sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Abrechnung benötigen. Neben der Möglichkeit, solche Krankenstandsbescheinigungen bei der Gebietskrankenkasse als Papierbestätigung anzufordern, die dann per Post zugestellt wird, besteht die Möglichkeit die Bescheinigung online über das ELDA-Portal abzufragen. Inhalt von Bestätigungen Unabhängig von der Art der Abfrage enthält jede Bestätigung sämtliche für …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer