Planung des Personalbedarfs

Kurzfristige und quantitative Mitarbeiterplanung Mit einer digitalen Planung des Mitarbeitereinsatzes kann schnell und einfach geprüft werden, obentsprechende Kapazitäten für zusätzliche Leistungen gegeben sind. Die Aufgabenplanung sollte nicht mehr als 80 % der zur Verfügung stehenden Zeit betragen, damit entsprechende Zeiten für unerwartete Aufgaben zur Verfügung stehen. Aus einer Jahresplanung läßt sich sehr einfach eine Monatsplanung ableiten. Eine solche Planung gibt allen Beteiligten einer Übersicht der anfallenden Arbeiten. Im Rahmen der kurzfristigen quantitativen Mitarbeiterplanung ist zu prüfen, ob die Mitarbeiter aus zeitlicher Sicht überhaupt in der Lage sind, die anfallenden Tätigkeiten termingerecht ausüben zu können. In vielen Kanzleien hat sich der Personalbedarf über viele Jahre hinweg entwickelt. Dabei wird sehr oft einfach vorausgesetzt, dass bei Bedarf genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Wenn man festgestellt …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer