Was ist eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer heißt in der Kurzform UID-Nummer. Es handelt sich um eine spezielle Registrierungsnummer.
Sie wird Unternehmen vom zuständigen Finanzamt zusammen mit der Vergabe der Steuernummer zugeteilt und hat die Aufgabe, ein Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen zu identifizieren.
Für jedes Land innerhalb der EU gibt es unterschiedliche UID-Nummern. Die UID-Nummer für Österreich setzt sich aus der Kurzbezeichnung für Österreich sowie aus einem "U" mit acht Stellen zusammen und lautet ATU12345678.
Die Verwendung der Umsatzsteueridentifikationsnummer ermöglicht beteiligten Unternehmen bei Umsätzen im Binnenmarkt umsatzsteuerfreie Lieferungen. Bei bestimmten Leistungen ist durch die UID-Nummer auch eine Verlagerung des Leistungsortes möglich.
Ab einem Rechnungsbetrag von über 10.000 Euro ist die UID-Nummer bei im Inland erzielten Umsätzen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung. Geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, muss die UID-Nummer des Rechnungsempfängers ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen werden, zum Beispiel bei Bauleistungen.
Es gibt bestimmte Unternehmensgruppen, die die Umsatzsteueridentifikationsnummer lediglich auf Antrag erhalten:
- Juristische Personen, denen die Unternehmereigenschaft fehlt
- Pauschalierte Land- und Forstwirte
- Unternehmen mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zum Beispiel Kleinunternehmer
Voraussetzung für die Bewilligung der UID-Nummer ist, dass diese Unternehmer glaubhaft versichern, dass sie die Nummer für innergemeinschaftliche Erwerbe, Lieferungen oder Dienstleistungen benötigen.
Eine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer gehört zu den Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Leistungen innerhalb der Europäischen Union (EU).
Bis Ende 2019 bestand bei Fehlen der UID-Nummer auf dem Rechnungsbeleg eine rückwirkende Korrekturmöglichkeit unter der Voraussetzung, dass die sonstigen materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorlagen.
Seit dem 1. Januar 2020 sind die Vorschriften diesbezüglich verschärft worden. Liegt im Zeitpunkt der Lieferung keine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer seitens des Empfängers vor, wird die Lieferung wie eine steuerpflichtige Lieferung behandelt.
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