Fixkostenzuschuss Phase II

In der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses können Fixkosten ab 30 % Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und endgültig frustrierte Aufwendungen - etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen - abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden. Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im letztveranlagten Jahr weniger als € 100.000,00 Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer