Aufgabe eines Betriebes aus umsatzsteuerlicher Sicht

Im Zuge der Aufgabe eines Betriebes sind alle Wirtschaftsgüter aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensbereich durch Verkauf oder Entnahme (umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch) auszuscheiden; vorausgesetzt, dass beim Erwerb auch ein Vorsteuerabzug möglich war. Ende der Unternehmereigenschaft Die Unternehmereigenschaft endet erst dann, wenn die Abwicklung als abgeschlossen anzusehen ist. Solange ein Leistungsbezug zum Unternehmen gegeben ist, ist dieser auch umsatzsteuerlich relevant. Egal ob es sich um nachträgliche Einnahmen oder um einen den Vorsteuerabzug ermöglichenden Leistungsbezug handelt. Verkauf von Wirtschaftsgütern Für jene Wirtschaftsgüter die im Zuge der Aufgabe des Betriebes an Dritte verkauft werden, ist eine Rechnung mit entsprechendem Umsatzsteuersatz (0 %, 10 %, 20 %) auszustellen. Entnahme von Wirtschaftsgütern (umsatzsteuerpflichtiger Entnahmeeigenverbrauch) Jene Wirtschaftsgüter, die nicht verkauft werden können und daher in das …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer