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Die Umsatzsteuer einfach erklärt!

Nach § 1 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) unterliegen Leistungen, die von einem Unternehmen oder Selbstständigen gegen Entgelt innerhalb von Österreich erbracht werden, der Umsatzsteuer (USt), zum Beispiel von Gewerbetreibenden, Unternehmern, Journalisten, Vermietern und Vortragenden.

Sie wird für Waren und Dienstleistungen gezahlt und aus Sicht der Konsumenten Mehrwertsteuer genannt.

Das bedeutet, dass sämtliche Waren, Güter und Leistungen mit der Umsatzsteuer belegt sind, die von Selbstständigen und Unternehmen gegen Geld gehandelt oder erbracht werden.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und deren Jahresumsatz im laufenden Kalenderjahr 35.000 Euro nicht übersteigt.

Wird diese Grenze einmalig um 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren überschritten, fällt ebenfalls keine Umsatzsteuer an.

Der Unternehmer oder Selbstständige ist verpflichtet, die USt im Namen des Staates auf sein Entgelt zu erheben und separat auf Rechnungen auszuweisen.

Der Regelsatz für die Umsatzsteuer liegt in Österreich bei 20 Prozent, wobei bestimmte Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent beziehungsweise dem Zwischensteuersatz von 13 Prozent besteuert werden.

Der ermäßigte Steuersatz gilt beispielsweise für Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die Personenbeförderung, kulturelle Veranstaltungen, landwirtschaftliche Güter sowie für Hotel- und Restaurantdienstleistungen. Der Zwischensteuersatz wird auf Wein angewendet, der von Winzern aus eigener Erzeugung stammt.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Leistungen von Ärzten, Versicherungen und Banken.

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