Was ist die Einkommensteuer in Österreich?
Natürliche Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nach § 1 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte der Einkommensteuer (ESt) unterliegen. Für Personen ohne inländischen Wohnsitz kann für bestimmte inländische Einkünfte nach § 1 Abs. 3 EStG eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.
Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen, das nach § 2 Abs. 1 EStG innerhalb eines Kalenderjahres bezogen wird.
Nach § 2 Abs. 2 EStG versteht man unter Einkommen den Gesamtbetrag aus den insgesamt sieben Einkunftsarten, die in betriebliche Einkünfte, sogenannte Gewinneinkünfte, und in außerbetriebliche Einkünfte, sogenannte Überschusseinkünfte, untergliedert werden.
Betriebliche Einkünfte:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Außerbetriebliche Einkünfte:
4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige Einkünfte
Von der Summe aus betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften abgezogen werden außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben sowie der Freibetrag für Inhaber von Opferausweisen und Amtsbescheinigungen. Das Ergebnis ist das der Einkommensteuer unterliegende Einkommen.
Abhängig von der Einkommenshöhe gibt es unterschiedliche Tarifstufen, wobei bestimmte Steuerabsetzbeträge die zu zahlende Einkommensteuer reduzieren.
Insgesamt gibt es sieben Tarifstufen
Einkommen unter 11.000 Euro jährlich werden mit 0 Prozent besteuert. Ab 11.000 bis 18.000 gilt ein Grenzsteuersatz von 20 Prozent, über 18.000 Euro bis 31.000 Euro von 35 Prozent, über 31.000 Euro bis 60.000 Euro von 42 Prozent, über 60.000 Euro bis 90.000 Euro von 48 Prozent, über 90.000 Euro bis 1 Million Euro 50 Prozent und darüber ein Spitzensteuersatz von 55 Prozent (Stand 2020).
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