Buchhaltung einfach erklärt!
Die Buchhaltung gehört zu den Aufgaben des Rechnungswesens. Sie dokumentiert in einem Unternehmen, bei Selbstständigen und Freiberuflern alle Geschäftsvorfälle, die das Vermögen betreffen.
Beispiele sind Geschäfte mit Kunden und Lieferanten, Lohnzahlungen sowie Kredite. Je größer ein Unternehmen ist, umso differenzierter sind die Aufgaben der Buchhaltung, die in Finanz- und Bilanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie Anlagenbuchhaltung unterteilt werden.
Die Buchhaltung muss machen, wer buchführungspflichtig ist. Die Buchführungspflicht heißt in Österreich auch Rechnungslegungspflicht. Die Spielregeln, denen die Buchführung folgt, orientieren sich an der Gewinnermittlung.
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind verpflichtet, Gewinne und Verluste nach formellen Vorschriften zu berechnen. Abhängig von der Rechtsform und dem Umsatz eines Unternehmens werden in Österreich drei verschiedene Arten der Gewinnermittlung unterschieden:
- Betriebsvermögensvergleich (doppelte Buchführung)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
- Pauschalierung: Besteuerung nach Durchschnittssätzen
1. Betriebsvermögensvergleich
Die doppelte Buchführung ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend, zum Beispiel für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gleiches gilt für Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Jahresumsatz von mehr als 700.000 Euro haben. Unternehmen können auch freiwillig die doppelte Buchführung anwenden.
2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Diejenigen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind oder sie freiwillig durchführen, ermitteln ihre Gewinne durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die auch Geldflussrechnung genannt wird. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt, woraus sich Gewinne oder Verluste ergeben.
3. Basispauschalierung
Diese Art der Gewinnermittlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erstens ermittelt der Unternehmer seine Einkünfte durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, und zweitens betragen die jährlichen Umsätze maximal 220.000 Euro. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Unternehmer ihre Betriebsausgaben pauschal mit 12 Prozent der Umsätze angeben, was als Basispauschalierung bezeichnet wird.
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