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Was ist die Körperschaftsteuer in Österreich?

Das Einkommen von Körperschaften unterliegt in Höhe von 25 Prozent der Körperschaftsteuer (KöSt).

Sie ist das Pendant zur Einkommensteuer, die von natürlichen Personen an das Finanzamt zu zahlen ist.

Als Körperschaften gelten juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, unter anderem der Bund, die Länder und Gemeinden sowie Kammern und Sozialversicherungsträger.

Unterhalten Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, unterliegen sie ebenfalls der Körperschaftsteuer.

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist, wie bei der Einkommensteuer, das Einkommen beziehungsweise der innerhalb des Veranlagungszeitraums erzielte Gewinn. Was als Einkommen gilt sowie die Gewinnermittlungsvorschriften sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) enthält zusätzliche Bestimmungen, die sich aus der Eigenschaft der Körperschaft ergeben, zum Beispiel Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung und Unternehmensgruppen.

Der Körperschaftsteuersatz ist ein fixer Steuersatz in Höhe von 25 Prozent, wobei das von einer Körperschaft erzielte Einkommen auf zwei Ebenen besteuert wird:

  • Der Gewinn der Körperschaft wird mit einer Körperschaftsteuer in Höhe von 25 Prozent belastet. Dabei ist es unerheblich, ob es nachfolgend zu einer Gewinnausschüttung kommt oder nicht.
  • Erfolgt die Gewinnausschüttung an natürliche Personen, unterliegt sie zusätzlich der Einkommensteuer, und zwar in Form der Kapitalertragsteuer (KESt).

Die Kapitalertragsteuer ist seit dem 1. Januar 2016 auf 27,5 Prozent erhöht worden. Sie wird von der Körperschaft einbehalten. Das bedeutet, dass die Steuerpflicht für den Empfänger regelmäßig abgegolten ist.

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